1st annual meeting of the Hamburger Kreis
10. Juni 2016 – Die 1. Jahrestagung des Hamburger Kreis für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht e.V., die am vergangenen Freitag (03. Juni) in Hamburg stattfand, stieß auf große Resonanz. Rund hundert Teilnehmer aus der gesamten Bundesrepublik, darunter viele Finanzbeamte, Finanzrichter und Insolvenzrichter, versammelten sich im Hotel Hafen Hamburg, um in entspannter und offener Atmosphäre über vielfältige Aspekte aus dem Bereich Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht zu diskutieren.
Dr. Günter Kahlert, Vorsitzender des Hamburger Kreis: „Wir haben seit der Vereinsgründung im Januar 2016 harte Arbeit geleistet. Die gut besuchte und hochkarätig besetzte Jahrestagung hat gezeigt, dass wir auf dem besten Weg sind, Insolvenz- und Steuerrecht bundesweit besser zu verzahnen. Die lebhaften Diskussionen haben dazu beigetragen, den Dialog zu intensivieren und mehr Verständnis für die jeweils andere Position zu wecken.“
Auch der Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Till Steffen, begrüßte das Engagement des Hamburger Kreis und hob dessen paritätische Ausrichtung der Mitglieder aus Insolvenzverwaltung, Sanierungsberatung, Insolvenzrechtsprechung und Finanzverwaltung hervor.
Die namhaften Referenten aus Deutschland und Österreich griffen in ihren Fachvorträgen aktuelle Themen aus der Praxis auf. So sprach Prof. Dr. Roland Ismer, MSc Econ. (LSE) von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, über beihilferechtliche Aspekte des Sanierungs- und Insolvenzsteuerrechts.
Prof. Dr. Andreas Piekenbrock von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg untersuchte die Anerkennung ausländischer Restschuldbefreiungen und Auswirkungen auf den Fiskus. Sein Fazit lautete: „Ausländische Steuerforderungen profitieren nicht vom Fiskusprivileg des Eröffnungsstaates. Sie unterliegen im Rahmen der EuInsVO ebenso wie inländische Steuerforderungen der Restschuldbefreiung.“
Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen LL.M. von der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt zog einen Rechtsvergleich beim Thema „Verbindlichkeit in Krise und Insolvenz“. Sie verwies u.a. darauf, dass nach österreichischem Recht am Ende der Liquidation einer Kapitalgesellschaft ein steuerpflichtiger Ertrag stehen könne. Dies sei wirtschaftlich nicht nachvollziehbar.
Prof. Dr. Harald Jatzke, Richter am Bundesfinanzhof im VII. Senat, machte beim Thema „Steuerhaftung in Krise und Insolvenz“ deutlich, dass seiner persönlichen Meinung nach die Anwendung von § 55 Abs. 4 InsO in der vorläufigen Eigenverwaltung abzulehnen ist.
Zum Abschluss der Jahrestagung ging es um das in der Praxis umstrittene Thema „Steuerfolgen des Rangrücktritts nach der Neukonzeption des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs.“ Nach der Vorstellung des insolvenzrechtlichen Konzepts durch Prof. Dr. Godehard Kayser, Vorsitzender Richter des IX. Zivilsenats am Bundesgerichtshof, referierte Dr. Roland Wacker, Vorsitzender Richter des I. Senats am Bundesfinanzhof. Daran schloss sich eine kontroverse Diskussion zwischen den Referenten und Tagungs-Teilnehmern an.
Die nächste Diskussions-Veranstaltung des Hamburger Kreis, dem inzwischen 44 Mitglieder angehören, wird am 11. Oktober in München stattfinden und das Thema „Sanierung“ behandeln.
Über den Hamburger Kreis für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht e.V.:
Der Ende Januar 2016 gegründete gemeinnützige Verein versteht sich als bundesweite Diskussions-Plattform für Vertreter der verschiedenen Fachgebiete, die an außergerichtlichen Sanierungen und Sanierungen im Insolvenzverfahren maßgeblich beteiligt sind. Die Akteure erhalten Gelegenheit, praxisrelevante Themen an der Schnittstelle von Insolvenz- und Steuerrecht zu diskutieren. Damit sollen das gegenseitige Verständnis gefördert und wichtige Impulse für die Harmonisierung von Insolvenz- und Steuerrecht gegeben werden.
Dem Hamburger Kreis gehören namhafte Persönlichkeiten aus dem gesamten Bundesgebiet und aus verschiedenen Fachrichtungen als Mitglieder an. Sie stammen aus den Bereichen Sanierungsberatung, Insolvenzverwaltung, Insolvenzrechtsprechung, Finanzverwaltung, Finanzrechtsprechung und aus der Wissenschaft. Den Vorstand bilden Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Günter Kahlert (Flick Gocke Schaumburg, Hamburg) und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Stefan Debus (Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen, München).