W. Rudolf Herbert
Firmensitz | bundesweit |
Gericht | Amtsgericht München |
Aktenzeichen | 1503 IN 2935 |
Eröffnungsdatum | 13.12.2015 |
Insolvenzverwalter | Thomas Funk |
Anzahl der Mitarbeiter | keine unmittelbar geltenden Arbeitsverträge |
Branche/Geschäftszweig | Verteilung von Prospekten und anderer Werbeinhalte an private Haushalte |
Status des Verfahrens | laufendes Insolvenzverfahren |
Quote | 100%ige Befriedigung der Insolvenzgläubiger i.S.d. § 38 InsO denkbar; Quote für nachrangige Gläubiger noch nicht feststellbar |
Der Erblasser hatte einen Unternehmensverbund aufgebaut, welcher zeitweise rd. 1 Mrd. Prospekte pro Jahr an private Haushalte verteilt und so zum größten privaten Prosektverteilungsunternehmen in Deutschland gezählt hatte. Die Unternehmensgruppe hatte an der Spitze ihres Erfolgs rd. 120 vollzeitbeschäftigte und rd. 8.000 geringfügig beschäftigte Mitarbeiter, welche die Verteilung der Prospekte vorgenommen hatten. Seit 2002 wird die Unternehmensgruppe durch die dem Eintritt des Internetzeitalters und der geänderten Lebensgewohnheiten geschuldete und immer tiefer greifende Krise in der gesamten Printmediabranche erschüttert. Zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bestand der Unternehmensverbund lediglich aus drei aktiv tätigen Unternehmen, an denen der Erblasser nur als (atypischer) Gesellschafter beteiligt war. Die Ursachen der Insolvenz des Nachlasses liegen letztendlich darin begründet, dass der Erblasser seine letztwilligen Verfügungen, welche Vermächtnisansprüche in einer erheblichen Höhe vorsahen, offensichtlich in voller Unkenntnis des tatsächlichen Wertes des Nachlasses getroffen hatte.
Der Verstorbene hinterließ ein Geflecht an Firmenbeteiligungen und Immobilien, welches nur mühevoll aufzuklären war. Die Sachverhaltsaufklärung war dadurch erschwert, dass weder Familienmitglieder des Verstorbenen noch seine leitenden Mitarbeiter einen allumfassenden Überblick über die einzelnen Nachlassgegenstände und deren Werthaltigkeit hatten. Der Insolvenzverwaltung gelang es erst nach und nach, einzelne Bestandteile des Nachlasses zu ermitteln, um ein lückenloses Bild über die Zusammensetzung des Nachlasses zu gewinnen.
Sowohl die Sachverhaltsaufklärung als auch die bislang rasche und effektive Verwertung der einzelnen Nachlassgegenstände wären ohne Unterstützung aller Beteiligten, insbesondere eines leitenden Mitarbeiter des Erblassers nicht möglich.