Regelinsolvenzverfahren

Triple A Vermögensverwaltung AG

FirmensitzAbensberg
GerichtAG Regensburg
Aktenzeichen54 IN 671/13
Eröffnungsdatum17.02.2014
Insolvenzverwalter

Dr. Stefan Debus

Anzahl der MitarbeiterKeine
Branche/Geschäftszweig

Finanzanlagen/Kapitalanlagen (Anlagebetrug)

Status des VerfahrensLaufendes Insolvenzverfahren
Quotenoch unbekannt

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Triple A Vermögensverwaltung AG resultiert aus einem über mehrere Jahre laufenden revolvierenden Anlagebetrug zu Lasten von rd. 90 Anlegern im Gesamtvolumen von rd. € 6,7 Mio.. Es handelte sich hierbei um ein Schneeballsystem, welches der Vorstand der Schuldnerin über vermeintliche Factoring-Verträge und über angebliche Vorfinanzierungsverträge für nicht existente pharmazeutische Verträglichkeitsstudien etabliert hatte.

 

Das Schneeballsystem brach schließlich nach der Strafanzeige eines Anlegers und der entsprechenden Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Regensburg endgültig zusammen, so dass die Schuldnerin Insolvenzantrag stellte. Im Rahmen des Ermittlungsverfahren hat der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatsanwaltschaft Regensburg, in großem Umfang Vermögenswerte des Vorstands der Schuldnerin arrestiert.

 

Der Insolvenzverwalter Dr. Stefan Debus hat zur Sicherung von erheblichen Schadensersatzansprüchen der Schuldnerin gegen den Vorstand seinerseits einen umfangreichen Arrest gegen den Vorstand der Schuldnerin erwirkt und diesen Arrest u.a. in den nicht unerheblichen Grundbesitz des Vorstands der Schuldnerin vollzogen. Im Hinblick auf den Arrest der Ermittlungsbehörden konnte im Rahmen der Rückgewinnungshilfe eine privilegierte Vollstreckung in die dort gesicherten Vermögenswerte sowie entsprechende Rangvortritte im Rahmen der Immobiliarvollstreckung erreicht werden. Vorausgegangen waren umfangreiche Recherchen zum mutmaßlichen Privatvermögen des Vorstands der Schuldnerin. Unabhängig davon wurden seitens des Insolvenzverwalters erhebliche Anstrengungen unternommen, um den tatsächlichen Verbleib der in betrügerischer Weise von der Schuldnerin erlangten Anlegergelder zu klären.

 

Die Ermittlungsbehörden hatten Geschäftsunterlagen in großem Umfang sichergestellt bzw. beschlagnahmt, so dass hier zur Beschaffung der notwendigen Informationen für das Insolvenzverfahren eine enge Abstimmung mit den Ermittlungsbehörden nötig war. Der Vorstand der Schuldnerin ist mittlerweile rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt.