Regelinsolvenzverfahren

SC Fürstenfeldbruck von 1919 e.V.

FirmensitzFürstenfeldbruck
GerichtAG München
Aktenzeichen1513 IN 2591/17
Eröffnungsdatum27.09.2017
Insolvenzverwalter

Oliver Schartl

Anzahl der Mitarbeiter7
Branche/Geschäftszweig

Sportverein

Status des VerfahrensInsolvenzantrag zurückgenommen
Quote

Der Sportverein Fürstenfeldbruck von 1919 e.V. mit etwa 400 Mitgliedern, war bereits in den 1946-er Jahren gegründet worden. Es handelt sich hierbei um einen Sportverein, bestehend aus drei Abteilungen, die aufgrund ihrer Unselbständigkeit nicht eizeln insolvenzfähig sind. Es handel sich um die Jugend-Abteilung, die Abteilung Alte Liga, sowie um den Erwachsenenspielbetrieb. Am Spielbetrieb nehmen aktuell insgesamt fünfzehn Mannschaften teil. Es handelt sich um die Herrenmannschaft, die in der Bezirksliga Oberbayern Süd spielt, um zwei Mannschaften der Alten Liga sowie um zwölf Jugendmannschaften. Der Verein ist Stützpunkt im Talentförderprogramm des DFB. Neben der ideellen Vereinstätigkeit wird die auf dem Vereinsgelände befindliche Vereinsgaststätte von Vereinsmitgliedern ehrenamtlich betrieben.

Mit Schreiben vom 26.09.2017 stellte der Sportverein Fürstenfeldbruck 1919 e.V. beim Amtsgericht München einen Eigeninsolvenzantrag. Mit Beschluss des befassten Gerichts vom 27.09.2017 wurde Herr Rechtsanwalt Oliver Schartl als Sachverständiger beauftragt, binnen sechs Wochen ein Gutachten darüber zu erstellen, ob das Vemrögen des Schuldners die Kosten des Verfahresn decken wird, ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens des Schuldners bestehen (§5 Abs. 1 S. 2 InsO). Mit weiterem Beschluss vom 27.09.2017 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt angeordnet und Herr Rechtsanwalt Oliver Schartl zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Im Laufe des Verfahrens ist es dem aktuellen Vereinsvorstnd gelungen, über Spendengelder und einer verbindlichen Darlehenszusage der Stadt Fürstenfeldbruck Gelder zu besorgen, um die beabsichtigte Sanierung des Vereins umzusetzen. Zudem ist es mit Unterstützung des vorläufigen Insovlenzverwalters gelungen, beim Finanzamt Fürstenfeldbruck teilweise Steuererlasse zu erreichen, so dass eine Sanierung während des Zeitraums der vorläufigen Insolvenzverwaltung erfolgreich umgesetzt werden konnte.

Der Insolvenzantrag des Schuldners wurde mit am 28.05.2018 beim Amtsgericht München eingegangenen Schreiben zurückgenommen. Daraufhin hob das Amtsgericht München die angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung mit Beschluss vom 30.05.2018 auf.