Regelinsolvenzverfahren

hkw personalkonzepte GmbH

FirmensitzMünchen
GerichtAmtsgericht München
Aktenzeichen1501 IN 4203/13
Eröffnungsdatum01.02.2014
Insolvenzverwalter

Axel W. Bierbach

Anzahl der Mitarbeiter378
Branche/Geschäftszweig

Personaldienstleistung

Status des Verfahrenslaufendes Insolvenzverfahren
Quotenoch unbekannt

Die hkw personalkonzepte GmbH ist eine Zeitarbeitsfirma mit Niederlassungen in München, Nürnberg, Ulm, Schwäbisch Gmünd, Leipzig, Münster, Köthen, Frankfurt am Main und Barcelona, Spanien. Sie hat gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung betrieben. Die Schuldnerin erzielte im Jahr 2013 mit ca. 380 Arbeitnehmern Umsatzerlöse von knapp € 15 Mio..

 

Das 1979 gegründete Unternehmen war im Jahr 2011 an die hkw Holding GmbH verkauft worden. Unter dem neuen Gesellschafter begab hkw im Herbst 2011 eine Unternehmensanleihe in Form einer Inhaberschuldverschreibung über € 10 Mio. mit einer Laufzeit bis 14.11.2016 und einem Coupon von 8,25%. Die erste Zinszahlung am 15.11.2012 konnte fristgerecht beglichen werden. Die zweite Zinszahlung am 15.11.2013 konnte nicht bedient werden, woraufhin am 10.12.2013 Insolvenzantrag gestellt wurde. Es handelt sich insofern um eine der ersten Ausfälle von so genannten „Mittelstandsanleihen“.

 

Auf einer Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger wurden nach § 19 II SchVG ein gemeinsamer Vertreter gewählt.

 

Der Geschäftsbetrieb in Deutschland konnte mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens verkauft werden. Beinahe sämtliche Arbeitsplätze bei der Schuldnerin und 10 Arbeitsplätze bei der hkw Holding GmbH blieben erhalten.

 

Die Tochtergesellschaft hkw personeelsdiensten B.V., Niederlande mit 120 Mitarbeitern konnte zunächst fortgeführt werden. Im Frühsommer 2014 musste diese Gesellschaft in den Niederlanden Insolvenz anmelden.

 

Die Tochtergesellschaft hkw engineering B.V., Niederlande mit 67 Mitarbeitern konnte ebenfalls zunächst ihren Geschäftsbetrieb fortsetzen und fiel gleichzeitig mit der hkw personeelsdiensten B.V. in Insolvenz. Der Geschäftsbetrieb konnte aus der Insolvenz heraus verkauft werden und erhalten bleiben.

 

Das Hauptaugenmerk in diesem Verfahren gilt der Aufklärung und Rückholung der Anleihegelder, welche nach bisheriger Feststellung nicht in Übereinstimmung mit den Anleihebedingungen verwendet wurden.