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Amtsgericht eröffnet Insolvenzverfahren über BEV

Das Amtsgericht München – Abteilung für Insolvenzsachen - hat mit Beschluss vom 16. Oktober 2019 das Insolvenzverfahren über die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH eröffnet und Rechtsanwalt Axel W. Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) zum Insolvenzverwalter bestellt. Nach der Insolvenzantragstellung der BEV am 25. Januar 2019 war Axel W. Bierbach bereits zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden.

„Die Erstellung des Insolvenzgutachtens hat in diesem außergewöhnlichen Fall auch außergewöhnlich lange gedauert. Dies lag unter anderem daran, dass erst durch die Erstellung von Endabrechnungen festgestellt werden konnte, ob und in welchem Umfang Kunden noch Zahlungen für Energielieferungen zu leisten haben und welcher Kunde in welcher Höhe Gläubiger ist“, sagte Bierbach.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nun der Weg für die Gläubiger der BEV frei, ihre Forderungen gegenüber dem insolventen Unternehmen zur Insolvenztabelle anzumelden. Das Gericht hat dafür eine Frist bis zum 10. Januar 2020 gesetzt. Das Anmeldeverfahren für die Gläubiger wird sehr kundenfreundlich in elektronischer Form über die Website www.bev-inso.de möglich sein. Der Berichtstermin wird am 15. Januar 2020 in München stattfinden.

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