Berufsbild Insolvenzverwaltung
Die Tätigkeit in der Insolvenzverwaltung von Unternehmen zählt zu den spannendsten Tätigkeiten, die man mit einer juristischen Ausbildung ausüben kann. Dabei ist aber ein Jurastudium keineswegs zwingend, um in diesem Bereich tätig zu werden. Ebenso ist neben juristischen Kenntnissen und Talent auch ein Interesse für und Verständnis von wirtschaftlichen Grundlagen und Zusammenhängen erforderlich. Kaufmännisches Geschick und ein ehrlicher und offener Umgang mit allen Beteiligten sind für eine erfolgreiche Verfahrensbearbeitung ebenso wichtig wie das Beherrschen der juristischen Spielregeln.
Es ist nicht nur die enge Verknüpfung von juristischen mit wirtschaftlichen Fragestellungen, sondern auch die Vielfalt an Fallgestaltungen, die diesen Beruf so interessant machen. Kein Insolvenzverfahren gleicht dem anderen und in jedem lernt man etwas Neues kennen: sei es eine neue juristische Materie, ein ganz besonders gelagerter Fall oder eine bis dahin unbekannte Branche. Die Herausforderung und gleichzeitig der große Reiz unserer Tätigkeit ist es, sich stets auf Neues einzustellen, mit Menschen in Sondersituationen umzugehen und mit ihnen Lösungen zu suchen.
Unter dem Oberbegriff der Tätigkeit in der Insolvenzverwaltung verbergen sich verschiedene Verfahrensarten, die im Falle der Insolvenz für die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger, aber auch zur Sanierung des insolventen Rechtsträgers dienen können. Neben dem „klassischen“ Insolvenzverfahren stehen z. B. auch die Instrumente der Eigenverwaltung oder des Insolvenzplans zur Verfügung. Die Rolle der gerichtlich bestellten Amtsträgerin oder des gerichtlich bestellten Amtsträgers als neutrale Vertrauensperson ist dabei keine beratende, sondern eine gestaltende: die Fortführung des Unternehmens muss organisiert und eng begleitet werden, gleichzeitig ist die zügige Restrukturierung zu planen, juristisch und kaufmännisch auf Machbarkeit zu prüfen und letztlich auch um- und manchmal durchzusetzen. Dies alles im Interesse des Unternehmens, der MitarbeiterInnen, der Gläubiger und - wo möglich - natürlich auch im Schuldnerinteresse.
Auch wenn das Amt der Insolvenzverwalterin und des Insolvenzverwalters ein höchstpersönliches ist, ist die Bearbeitung komplexer Insolvenzverfahren immer eine Teamaufgabe. Neben Fragen der operativen Unternehmensfortführung und insolvenzrechtlichen Verfahrensfragen ist auch die juristische und forensische Unterstützung der Insolvenzverwalter – von der Begleitung von M&A-Prozessen über die Aufarbeitung und Geltendmachung vor allem insolvenzspezifischer und gesellschaftsrechtlicher Haftungsansprüche bis hin zur Einarbeitung in juristische Spezialbereiche und der Koordinierung externer AnwältInnen und BeraterInnen – Kernaufgabe unserer Anwältinnen und Anwälte.
Einen kurzen Einblick in unsere Tätigkeit bietet auch Episode 106 des Jura-Karriere-Podcasts „Irgendwas mit Recht" von und mit Marc Ohrendorf: