Regelinsolvenzverfahren

vPE WertpapierhandelsBank AG

FirmensitzMünchen
GerichtAmtsgericht München
Aktenzeichen1542 IN 1374/20
Eröffnungsdatum26.08.2020
Insolvenzverwalter

Axel W. Bierbach

Anzahl der Mitarbeiter53
Branche/Geschäftszweig

Wertpapierhandelsbank

Status des Verfahrenslaufendes Insolvenzverfahren
Quotederzeit keine Prognose möglich

Bei der Schuldnerin handelte es sich um eine Wertpapierhandelsbank i.S.d. § 1 Abs. 3d Satz 5 KWG, mit der Erlaubnis zur Erbringung von Bankgeschäften nach § 32 KWG. Die Erlaubnis der Schuldnerin erfasste unter anderem auch die Erlaubnis zur Erbringung von Finanzportfolioverwaltung i.S.d. § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 3 KWG. Alleinstellungsmerkmal der Schuldnerin war insbesondere der Handel mit Optionsscheinen und Wertpapieren auf dem US-amerikanischen Finanzmarkt. Die Schuldnerin verfügte vor diesem Hintergrund neben der Erlaubnis der BaFin nach § 32 KWG auch über eine entsprechende Genehmigung der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde FINRA (Financial Industry Regulatory Authority).

Ende Mai 2020 hob die BaFin die nach § 32 KWG erteilte Erlaubnis auf und untersagte der Schuldnerin, Bankgeschäfte zu erbringen. Gleichzeitig wurde der Schuldnerin aufgegeben, ihre Bankgeschäfte innerhalb eines Monats abzuwickeln. Zu diesem Zeitpunkt betreute die Schuldnerin ca. 3.400 Kunden mit erheblichen Wert- und Bargeldguthaben. Anfang Juli stellte die BaFin sodann einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin.

Im Rahmen des (vorläufigen) Insolvenzverfahrens wurde in enger Abstimmung mit der BaFin ein Abwicklungsplan zur Abwicklung der Bankgeschäfte der Schuldnerin erstellt. Inzwischen ist dieser Plan weitestgehend umgesetzt. Die größte Herausforderung bestand in der Abwicklung der Kundengeschäfte auf dem US-amerikanischen Finanzmarkt. Die Schuldnerin bediente sich für den Handel am US-Markt einer amerikanischen Clearingstelle. Sämtliche Kundengelder wurden von dieser Clearingstelle verwahrt. Die Kunden konnte jedoch selbst keine Order gegenüber der zwischengeschalteten Clearingstelle abgeben, vielmehr war ausschließlich ein von der FINRA zugelassenen Broker, in diesem Fall die Schuldnerin, in der Lage entsprechende Aufträge bei der Clearingstelle zur Ausführung einzureichen. Vor diesem Hintergrund wurde versucht, den Kunden eine alternative Lösung zur Übertragung ihrer Vermögenswerte auf einen anderen Broker zu ermöglichen. Tatsächlich gelang es, mit der Bernstein Bank GmbH einen Vermittlungsvertrag zu schließen, im Rahmen dessen den Kunden die Möglichkeit eröffnet wurde, ihre in den USA befindlichen Vermögenswerte auf einen anderen Broker zu übertragen und so den Handel auf dem US-amerikanischen Finanzmarkt fortzusetzen. Allerdings musste die Vermittlung Anfang Dezember 2020 beendet werden, da auch die FINRA die Erlaubnis der Schuldnerin, auf dem US-amerikanischen Finanzmarkt tätig zu sein, aufgehoben hat.

Derzeit werden die Ereignisse, welche zum Entzug der bankenrechtlichen Genehmigungen der Schuldnerin durch die BaFin geführt hatten, darauf untersucht, ob sie auch die Insolvenzreife herbeigeführt hatten.