Regelinsolvenzverfahren

Gehrlicher Solar AG

FirmensitzDornach bei München
GerichtAmtsgericht München
Aktenzeichen1502 IN 2236/13
Eröffnungsdatum27.09.2013
Insolvenzverwalter

Oliver Schartl

Anzahl der Mitarbeiter153
Branche/Geschäftszweig

Solarbranche

Status des Verfahrenslaufendes Insolvenzverfahren
Quotenoch unbekannt

Die Gehrlicher Solar AG, gegründet im Jahr 2007, war ein führender und etablierter Entwickler von Photovoltaik-Anlagen. Hauptgeschäftszweck der Insolvenzschuldnerin und deren Tochter­gesellschaften in Italien, Spanien, Frankreich, Rumänien, Brasilien etc. war die Entwicklung, Projektierung und Planung sowie der Bau von Photovoltaik-Anlagen aller Größenordnungen als Generalunternehmer. Die Unternehmensgruppe projektierte, designte, finanzierte und betrieb selbst oder über deren Tochtergesellschaften weltweit Photovoltaik-Anlagen mit unterschied­lichen Leistungen mit bis zu 30 MWp. Zudem bot die Gehrlicher-Gruppe die Planung und Realisierung von schlüsselfertigen Photovoltaik-Anlagen (Dach- und Freiflächenanlagen) sowie das Service- und Wartungsgeschäft (Operations & Maintenance-O&M) für Photovoltaik-Anlagen an.

 

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27.09.2013 wurde der Geschäftsbetrieb der Gehrlicher Solar AG eingestellt. Dies galt jedoch nicht für den Geschäftsbereich Operations & Maintenance. Dieser wurde bis zum 31.03.2014 uneingeschränkt fortgeführt und mit Wirkung vom 01.04.2014 auf die neu gegründete Gehrlicher Solar Services GmbH übertragend saniert.

 

Nach Verkauf der Solar-Dachanlagen der italienischen Tochtergesellschaft wird diese liquidiert. Der Geschäftsbetrieb der spanischen Tochtergesellschaft läuft uneingeschränkt.

 

Die USA-Tochter Gehrlicher Solar America Corp. konnte bereits im vorläufigen Insolvenz­verfahren im Rahmen eines Share Deals erfolgreich verkauft werden.

 

Der Umsatzerlös der Gehrlicher Solar AG lag im Jahr 2010 bei etwa 359 Mio. Euro. In 2012 lag dieser noch bei rd. 151 Mio. Euro.

 

Bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren wurde ein vorläufiger fünfköpfiger Gläubiger­ausschuss eingesetzt, der im eröffneten Verfahren durch die Gläubigerversammlung bestätigt wurde. Hauptgläubiger sind die beteiligten 18 Konsortialbanken unter Führung der BayernLB.